(Heikki Virri, Rechtsanwalt in Helsinki)
1. Die Besteuerung der Einkommen in den Körperschaften Einkommensteuer, Steuersatz 29 % (Tuloverolaki § 124) Kalkulationsbeispiel:
- Ergänzungssteuer: schüttet die Gesellschaft Dividende aus einem nichtbesteuerten oder unter Steuersatz 29 % besteuerten Vermögen aus, wird die sog. Ergänzungssteuer (compensatory tax) der Gesellschaft auferlegt (Laki yhtiöveron hyvittämisestä § 9). - Eingenommene Dividende, Steuersatz 29 % (siehe unten Punkt 2. das Anrechnungssystem) - Ausländische Einkommen: - Steuersatz 29% keine Steueranrechnung (siehe unten Punkt 2.), aber die Bestimmungen über die Verhinderung der Doppelbesteuerung gelten. (Laki kansainvälisen kaksinkertaisen verotuksen poistamisesta) - Verlustabzug binnen 10 folgenden Steuerjahren (Tuloverolaki §§ 119, 120) vorausgesetzt, dass nicht über die Hälfte von Aktien oder Anteile zu einem neuen Eigentümer - ausser durch Erbschaft oder Testament - übertragen ist. Gilt auch bei Fusion der Gesellschaften und bei Teilung der Gesellschaft. - Verlustabzug im Konzern: sog. Konzernbeitrag ermöglicht den Ausgleich von Gewinnen und Verlusten in einem einheimischen Konzern, vorausgesetzt, dass die Muttergesellschaft zumindest 9/10 Teil von den Aktien der Tochtergesellschaft direkt oder indirekt eignet (Laki konserniavustuksesta verotuksessa ).
Dividende der Personen mit Wohnsitz in Finnland
-Dividende aus Börsengesellschaften: Steuersatz 29 %. Die durch die Gesellschaft bezahlte Einkommensteuer ( 29 % )wird dem Aktionär angerechnet. --> Nullsteuer. (Laki yhtiöveron hyvityksestä). -Sonstige Gesellschaften: Die Dividende wird in Kapitaleinkommen und Erwerbseinkommen eingeteilt. Die Kapitaleinkommensteuer beträgt 29 %; die Erwerbseinkommensteuer ist progressiv zwischen 14 und 37 % (siehe Anlage: Steuertabelle). Anrechnungssystem anwendbar. Anteil von Kapitaleinkommen nicht mehr als 13,5% von dem mathematischen Wert der Aktien. Der mathematische Wert der Aktie ist das Nettovermögen der Gesellschaft geteilt durch die Zahl der Aktien. Anrechnungssystem der Körperschaftsteuer wie oben. Kommunale und kirchliche Steuern auf Grund der Einkommen rund um 20 %; Krankenversicherung 1,25% Kapitaleinkommen sind von diesen Steuern befreit
Vermögensteuer wenn das Nettovermögen über 1.100.000 Fim (rund 190.000 Euros) 500 Fim plus 0,9% von dem übergehenden Teil.
- Dividende für Ausländer - Quellensteuer 29 % Keine Anrechnung der Gesellschaftsteuer Ausnahme: Anrechnung wird akzeptiert wie bei einheimischen Dividenden, wenn eine Gesellschaft mit Sitz in einem anderen EG-Staat in Finnland eine solche feste Geschäftseinrichtung hat, an die die finnische Aktien anknüpfen (Laki yhtiöveron hyvityksestä § 1,4)
Ausländische Dividende für SF-Holding-Gesellschaften sind steuerfrei, wenn - ein Abkommen Ober die Verhinderung der Doppelbesteuerung anwendbar ist und - der Anteil an Stimmrecht zumindest 10 % oder Anteil an Aktien mindestens 25 % ist. (Elinkeinoverolaki § 5a,7) - im Gewerbebetrieb abzugsfähige Ausgaben 4. Verrechnungspreise im finnischen Steuergesetz - Grundsatz: Ausweichungen aus dem Marktpreis oder aus den üblichen Bedingungen zwischen unabhängigen Unternehmen nicht erlaubt (at arm´s length rule) (Laki verotusmenettelystä § 31), wenn das begünstigte Unternehmen - in Finnland nicht allgemein steuerpflichtig ist; und - es eine Interessengemeinschaft oder Einflussmöglichkeit auf die anderen Partei hat. Sonst keine spezielle Regelungen über transfer pricing im finnischen Steuerrecht. Progressive Einkommensteuertabelle (Staatliche Besteuerung)
Zurück zur Home Page der DNJV
Fragen und Mitteilungen an DNJV
|